Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle unter der Adresse www.caritas-oberhausen.de erreichbaren Seiten einschließlich ihrer Unterseiten (im Folgenden insgesamt „Website“).
2. Rechtsgrundlagen
- EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)
Diese Gesetze verpflichten öffentliche und ihnen gleichgestellte Stellen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Der Caritasverband Oberhausen e.V. versteht sich als sozialer Dienstleister mit öffentlichem Auftrag und orientiert sich deshalb an diesen Vorgaben.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist barrierefrei nach Prüfung durch einen Selbsttest über Experte.de.
4. Feedback-Mechanismus
5. Durchsetzungsverfahren
Falls Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit wünschen, melden Sie sich bitte:
Caritasverband Oberhausen e.V., Lothringer Str. 60, 46045 Oberhausen
Telefon: 0208 91107-0, E-Mail: info@caritas-oberhausen.de (Betreff: Barrierefreiheit)
Wir beantworten Ihr Anliegen in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.
Sollte Ihr Hinweis unbeantwortet bleiben oder Sie mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie IT NRW
c/o Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung
Telefon: 0211 855-3451, E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Die Ombudsstelle versucht, im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens eine Lösung zu finden.
6. Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 25. Mai 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.